Geschichte

Historische Entwicklung

Die älteste Versorgungskasse der Lotsen auf der Elbe wurde 1678 von den Admiralitätslotsen1 gegründet. Die Selbstverwaltung der Kasse blieb bis zum Jahre 1867 gewahrt. 1856 gründeten die Kreuzerlotsen2 eine Kasse nach dem Muster der Admiralitätslotsen. Die Hamburgische Behörde unternahm kurz nach der Gründung dieser Kasse allerlei Schritte, beide Kassen zu vereinigen. Es wurde jedoch kein Resultat erzielt, weil die Kassen reines Privateigentum der Lotsen waren. 1861 versicherten die Kreuzerlotsen gegen ein Eintrittsgeld und jährlichen Beitrag ihre Hinterbliebenen bei der Hamburger Staatsbeamtenkasse.

Im Jahre 1867 richteten die Admiralitäts- und Kreuzerlotsen den Allgemeinen Cuxhavener Lotsendienst ein. Mit diesen drei Kassen wurde auch die erste schriftliche Satzung verfasst.

Der §14 der Satzung erhielt folgende Fassung: „Eine jederzeitige Revision dieses Status nach dem Ermessen der Deputation für Handel und Schifffahrt wird ausdrücklich vorbehalten.“ Die Gefahr dieses Passus wurde von den Lotsen nicht erkannt und schon im Jahre 1878 von der Deputation zur Satzungsänderung genutzt. Der Marineinspektor in Hamburg wurde zum Mitglied der Kasse und zugleich zum Vorstandsmitglied ernannt. Die Begründung lag in dem Arbeitsaufwand der in Hamburg belegten Kasse. Durch weitere Änderungen im Jahre 1892 verlor die Kasse ihre Selbstverwaltung. Die Lotsenkapitäne und Deputierten der Lotsen wurden aus dem Vorstand entfernt und die Kasse von dem Marineinspektor in Hamburg und dem Lotseninspektor in Cuxhaven gegen ein Entgelt verwaltet. Die Lotsen fungierten nur noch als Rechnungsprüfer. Im Jahre 1903 wurde die Hamburger Staatsbeamtenkasse aufgelöst und die Pensionen in den Haushaltsetat eingesetzt.

Die Hinterbliebenen der nach 1904 eingestellten Lotsen waren wieder bei der Cuxhavener Lotsen-, Witwen- und Invalidenkasse (CLWW) versichert. Die vor 1904 eingestellten Lotsen waren von nun an beim Hamburger Staat versichert. Die Cuxhavener Kasse wurde vom Hamburger Staat nach dem Muster einer Beamtenkasse und nicht, wie es seine Pflicht gewesen wäre, nach den Grundsätzen einer Privatversicherung auf Gegenseitigkeit verwaltet. Es wurde ein so genanntes pensionsfähiges Einkommen in fester Höhe festgelegt. Der Irrtum, sie würden jetzt wie Beamte pensionsberechtigt sein, wurde erst nach der Inflation richtig bewusst. Das Vermögen der Lotsen-, Witwen-, und Invalidenkasse war ihr eigenes Geld und die Auszahlung der Renten von dem Vermögen der Kasse abhängig. Die Pensionen der Beamten wurden mit der Geldentwertung erhöht. Die Renten der Lotsen im Ruhestand blieben aber konstant. Nur durch die Unterstützung der aktiven Lotsen an die Pensionäre und Hinterbliebenen wurde bitterste Not und Abhängigkeit von der öffentlichen Fürsorge verhindert.

Am 30. September 1923 ging die Verwaltung wieder an die Cuxhavener Lotsen über. Erst im Juni 1928 setzte der Hamburger Staat durch Gesetzesvorlage 50% der Grundrente der versorgten Lotsen fest. Alle Eingaben der Cuxhavener Lotsenkasse an die Finanzdeputation bzw. den Senat blieben fruchtlos.

Die Cuxhavener Lotsen waren gezwungen, die Versorgung ihrer Hinterbliebenen zu 96% aus ihrem laufenden Einkommen durchzuführen während nur 4% der Renten aus der Kasse gezahlt werden konnten. Die Zunahme des Einkommens der Lotsen erfolgte mit einem Tarif aus dem Jahre 1924 aber insbesondere durch erhöhte Mehrarbeit.

Nach der Vereinigung der beiden Brüderschaften an der Elbe im November 1956 wurde die Versorgung der Pensionäre durch die Cuxhavener Lotsen-, Witwen- und Invalidenkasse (CLWW) und die Hamburger Ruhegeldkasse gewährleistet. Neu bestallte Lotsen wurden zunächst in gleichen Teilen in beiden Kassen aufgenommen.

Ab dem 1958 nahm man alle neu bestllten Lotsen in die Ruhegehalts-, Witwen- und Waisenkasse der Elblotsen in Hamburg auf. Die Vereinigung beider Kassen zur Pensionskasse der Lotsenbrüderschaft Elbe wurde im Anschluss vollendet.

1Admiralitätslotse = bis Ende des 19. Jh. Von der Hamburgischen Admiralität eingesetzte Lotsen.

2Kreuzerlotsen = Cuxhavener Lotsen, die in der „Kreuze“ vor der Elbmündung ihren Dienst verrichteten.