Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlamentes und des Rates
vom 27. November 2019

Stellungnahme der Pensionskasse der Lotsenbrüderschaft Elbe

In großen Teilen der Gesellschaft nimmt das Thema „Nachhaltigkeit“ einen immer größeren Stellenwert ein. Insbesondere auch institutionelle Investoren beschäftigen sich zunehmend mit den Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance = ESG).

Die Pensionskasse ist eine private Zusatzversicherung, bei der die Satzungszwecke von den Mitgliedern bestimmt werden. Zweck ist es laut Satzung, ihren Mitgliedern oder deren Hinterbliebenen einen Anspruch auf Ruhegeld (Witwen-/Witwer- und Waisengeld) bzw. bei verminderter Erwerbsfähigkeit einen Anspruch auf Ruhegeld zu gewähren. Mitglieder der Pensionskasse sind die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Elbe.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine regulierte Pensionskasse gemäß § 233 Abs. 1 VAG.
Die Entwicklung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie in der PK wird mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand und voraussichtlich auch materiellen Aufwand verbunden sein, der Einfluss auf die erwirtschafteten Mittel der PK haben wird, die diese ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen kann. Auch wird die Einführung einer Nachhaltigkeitsstrategie die Überarbeitung der bestehenden Kapitalanlagerichtlinie der PK erfordern, da es ansonsten zu nicht handbaren Wertungswidersprüchen kommen könnte. Diese Fragen müssen als wesentliche Strategiefragen in den PK-Gremien abgestimmt werden. Der Meinungsbildung in den Gremien muss jeweils eine Entscheidungsvorlage vorangestellt werden, die derzeit nicht erstellt werden kann. Dies liegt darin begründet, dass quantifizierbare Aussagen zur Auswirkung der Offenlegungs- und Transparenzverordnung noch nicht möglich sind. Die Ursache ist in den nachstehend niedergelegten Punkten begründet.
Die Pensionskasse ist sich ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Wir als institutionelle Investoren beschäftigen uns zunehmend mit den Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance = ESG).
Durch die Erbringung von Leistungen der Altersversorgung trägt die Pensionskasse zur Vermeidung von Altersarmut bei und ist damit selbst auf soziale Nachhaltigkeit ausgerichtet. Zudem handelt es sich bei der Pensionskasse um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und sie ist somit nur ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet.
Eigentümer der Kasse sind die Mitglieder und Leistungsempfänger selbst. Etwaige Überschüsse stehen allein allen Mitgliedern und Leistungsempfängern zur Verfügung.

Informationen zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien im Investitionsentscheidungsprozess (gem. Artikel 3 der Verordnung)

Auch wenn die Pensionskasse bisher keine unternehmensindividuellen Nachhaltigkeitskriterien formuliert hat, werden bei den Anlageentscheidungen ökologische, soziale und der Unternehmensführung betreffende Aspekte (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dabei wurden bereits in der Vergangenheit bewusst einzelne Kapitalanlageentscheidungen getroffen, die unmittelbar die Berücksichtigung und Förderung von ESG-Kriterien zum Ziel haben.
Grundsätzlich ist die Pensionskasse davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Kapitalanlageentscheidungen und im Risikomanagement langfristig zu höheren Erträgen und zu einer Reduzierung von Risiken beiträgt.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden gesellschaftlichen und politischen Relevanz berücksichtigt die Pensionskasse bereits seit dem Jahr 2018 ESG-Grundsätze bei den Anlageentscheidungen.

Informationen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Pensionskasse (gem. Artikel 4 und 7 der Verordnung)

Aufgrund der Größe, der Art, des Umfangs und der Komplexität des Geschäftsbetriebes sowie aufgrund der Ermangelung einer einheitlichen Taxonomie der anzuwendenden ESG-Kriterien, berücksichtigt die Kasse derzeit keine fest definierten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Eine Differenzierung zwischen der Unternehmens- und Produkt- bzw. Tarifebene erfolgt ebenfalls nicht, da grundsätzlich alle Kapitalanlagen allen Versicherungsverträgen gegenüberstehen.

Informationen über die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken (gem. Artikel 5 der Verordnung)

Die Vergütung der Vorstände und der Personen, die mit dem Eingehen und der Überwachung von Kapitalmarktrisiken beauftragt sind, ist grundsätzlich von der Entwicklung der eingegangenen Investments unabhängig gestaltet. Aus diesem Grund ergeben sich auch unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken keine Fehlanreize.

Ausblick

Die PK als regulierte Pensionskasse unterliegt dem Verpflichtungsumfang der Offenlegungsverordnung.

Eine Aufteilung der Finanzmittel der PK entsprechend ihren einschlägigen Rechtspflichten ist aktuell nicht gegeben. Grundsätzlich ist die PK bereit, soweit mit ihren Produkten eine rechtliche Verpflichtung besteht, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu berücksichtigen.

Die Möglichkeit und der Zeitpunkt einer Berücksichtigung, insbesondere der in Tabelle 1, Annex 1 des finalen Entwurfs der technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung aufgelisteten Indikatoren (z.B. Aussagen zu den Auswirkungen von klima- und umweltbezogenen Indikatoren wie Treibhausgasemissionen oder Abwasseremissionen) orientiert sich an einer vorgestellten sukzessiven Beseitigung der vorgenannten Hinderungsgründe.