Erklärung gemäß § 234 (i) VAG

Erklärung zu den Grundsätzen unserer Anlagepolitik gem. § 234i VAG

Allgemeines

Die Pensionskasse der Lotsenbrüderschaft Elbe VVaG ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gemäß § 210 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Versicherungs­unternehmen. Zweck der Pensionskasse ist es laut Satzung, ihren Mitgliedern oder deren Hin­terbliebenen einen Anspruch auf Ruhegeld (Witwen- / Witwer- und Waisengeld) bzw. bei vermin­derter Erwerbsfähigkeit einen Anspruch auf Ruhegeld zu gewähren. Auf Antrag ist es den Mitgliedern gemäß Satzung § 9 Abs. 12 möglich, die Anwartschaft anteilig zu kapitalisieren. Mitglieder der Pensions­kasse sind die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Elbe.

Die Anlagepolitik einer Pensionskasse ist in erster Linie darauf ausgerichtet, die Verpflichtungen gegenüber ihren Mitgliedern und Rentnern zu erfüllen. Die Pensionskasse hat dabei kein Trägerunternehmen, was bedeutet, dass sie bei ihrer Anlageplanung und Risikosteuerung besondere Sorgfalt auf die Steuerung ihrer Liquidität und Anlagen legt.

Die Grundsätze der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG werden von der Pensionskasse berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:

  • Sicherheit: Die Anlagen der Pensionskasse müssen sicher sein, um das Vermögen zu schützen und die Verpflichtungen gegenüber ihren Mitgliedern und Rentnern zu erfüllen.
  • Rentabilität: Die Anlagen der Pensionskasse sollen eine angemessene Rendite erwirtschaften, um die Verpflichtungen gegenüber ihren Mitgliedern und Rentnern zu erfüllen.
  • Liquidität: Die Pensionskasse muss sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen.
  • Diversifikation: Die Anlagen der Pensionskasse sollen breit gestreut sein, um das Risiko von Verlusten durch eine Konzentration auf bestimmte Anlagen zu minimieren.
  • Angemessenheit: Die Anlagepolitik der Pensionskasse muss angemessen und transparent sein und den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen und sicheren Geschäftsführung entsprechen.

Da die Pensionskasse den Anwärtern keine Auswahlmöglichkeiten bei der Anlage bietet, muss sie sicherstellen, dass die Anlagestrategie den Bedürfnissen und Erwartungen ihrer Mitglieder und Rentner entspricht.

Anlagepolitik sowie Verfahren der Risikobewertung und Risikosteuerung

Die Pensionskasse verfolgt mit der Kapitalanlagestrategie das Ziel, die versicherungstechni­schen Verpflichtungen gegenüber den Anwärtern und Leistungsempfängern zu erfüllen und darüber hinaus einen zusätzlichen Überschuss zu erzielen. Aus diesem Grund bestehen be­sondere Anforderungen an eine ausgewogene Gewichtung von Sicherheit, Rendite, Liquidität und Fungibilität.

Als gesetzliche und aufsichtsrechtliche Grundlagen sind die für die Kapitalanlagen von Pensionskassen im VAG, der Anlageverordnung und den Veröffentlichungen der BaFin festgelegten Grundsätze maßgeblich. Im gesetzlich definierten Rahmen verfolgt die Kasse eine wertorientierte Kapitalanlagestrategie, deren höchste Priorität die Erhaltung stabiler Ertragsstrukturen bei größtmöglicher Sicherheit ist, um die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber seinen Mitgliedern und Leistungsempfängern zu gewährleisten.

In Übereinstimmung mit den BaFin-Rundschreiben wird die Angemessenheit der strategischen Anlagepolitik jährlich überprüft. Unvorhersehbare Auslöser können eine unterjährige Anpassung notwendig machen, dazu zählen:

  • dauerhafte Veränderung der Marktbedingungen
  • Änderungen regulatorische Vorgaben (z.B. Änderung Anlagegrenzen)
  • Verfügbarkeit und Einsatz neuer Finanzinstrumente
  • signifikante Änderungen des Risikoprofils

Wird festgestellt, dass aufgrund eines Ereignisses wesentliche Auswirkungen auf Ertrag und/oder Risiko zu erwarten sind, so wird eine unterjährige Überprüfung vorgenommen. Die Initialisierung wird i.d.R. vom Vorstand oder dem Risikomanagement vorgenommen.

Der Kapitalanlagebestand setzt sich zu einem Teil aus festverzinslichen Anlagen zu­sammen. Diese Anlageklasse hat eine dominierende Bedeutung im Kapitalbeststand und wird direkt wie auch als Investmentvermögen mit Managermandaten verwaltet.

Der Anteil der Asset-Klasse Aktien am Gesamtportfolio bemisst sich nach der jeweiligen Risikotragfähigkeit. Durch Investition in weltweite Werte mit ausreichender Marktkapitalisierung wird eine breite Streuung erreicht. Im Interesse von langfristigem Ertrag und Diversifikation beträgt die strategische Aktienquote ca. 10% des Gesamtvermögens. Das Aktienvolumen ist weiterhin zusätzlich begrenzt durch die stillen Reserven im Wertpapier-Sondervermögen bei parallellaufenden Wertsicherungskonzepten. Kursverlusten soll durch entsprechende Absicherungsmaßnahmen entgegengewirkt werden.

Im Bereich der Immobilien ist die Kasse über Direktbestand aber auch in der Anlageklasse der Investmentvermögen (externe Mandate) investiert. Die maximal mögliche Investitionsquote wurde mit 35% durch die BaFin genehmigt. Unter Beachtung des Anlagegrundsatzes der Sicherheit, Qualität und Liquidität soll ein langfristig rentables, nachhaltiges und weit diversifiziertes Portfolio aufgebaut werden.  Die Kapitalabrufe in der Investitionsphase werden mit der Liquiditätsplanung abgestimmt.

Die Abkürzung ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und fasst damit wichtige Nachhaltigkeitskriterien zusammen. Wir als Pensionskasse sind uns der Bedeutung von Nachhaltigkeit bewusst und setzen uns aktiv dafür ein, Nachhaltigkeitsrisiken zu minimieren. Zu diesem Zweck berücksichtigen wir zunehmend ESG-Kriterien in unseren Investitionsentscheidungen. Obwohl wir noch nicht alle ESG-Kriterien vollständig umsetzen konnten, arbeiten wir kontinuierlich daran, dieses Ziel zu erreichen. Wir sind uns bewusst, dass die Implementierung von ESG-Kriterien Zeit erfordert, insbesondere aufgrund unserer langfristigen und langlaufenden Kapitalanlagen als Pensionskasse.

Um sicherzustellen, dass wir unsere Nachhaltigkeitsziele erreichen, implementieren wir sukzessive die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in unserem Investmentprozess. Darüber hinaus überwacht unsere Master KVG die Kapitalanlagen kontinuierlich, um sicherzustellen, dass sie unseren Anforderungen an Nachhaltigkeit entsprechen. Wir sind entschlossen, unsere Bemühungen in diesem Bereich fortzusetzen und unsere Investitionsentscheidungen weiterhin im Einklang mit unseren ESG-Kriterien zu treffen.

Unser gemischtes Wertpapiersondervermögen, der Argo Navis Masterfonds, verfolgt einen zunehmend nachhaltigen Ansatz bei Umschichtungen und Neuinvestitionen im Aktien- und Rentenbereich. Natürlich setzt dies voraus, dass entsprechende Kapitalanlageprodukte zur Verfügung stehen. Dabei finden Best-in-Class-Ansätze und insbesondere Ausschlüsse Anwendung, wie bspw. der Ausschluss von Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind und die die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) verletzen. Die Investitionsentscheidungen und damit einhergehend die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Fonds erfolgen in enger Abstimmung mit dem Fondsmanager.

Alternativ wurden Anlagen bzw. Beteiligungen im Bereich der Infrastruktur als auch Anteile an Investmentvermögen (externe Mandate) geprüft und umgesetzt. Geeignete Anlagemöglichkeiten müssen allerdings sehr sorgfältig ausgewählt werden, da eine längerfristige Liquiditätsbindung die Li­quiditätsplanung beeinflusst.

Durch Investitionen in die marktunabhängige Anlageklasse „Erneuerbare Energien“, verbessern wir die Diversifikation unseres Portfolios und möchten von den guten Ertragschancen profitieren. Für uns als langfristiger Investor stellen Infrastrukturinvestments grundsätzlich eine im Interesse der Nachhaltigkeit sinnvolle und attraktive Anlageklasse dar, die das Potenzial hat, Ertragslücken zu schließen. Da sie marktunabhängig sind, also nicht mit anderen Anlageklassen korrelieren, sehen wir sie als ideale Ergänzung. So würden wir gerne weitere Investments nach eingehender Prüfung in diesem Bereich unserem Portfolio beimischen. Allerdings scheiden diese oftmals aus, da die Beteiligungsquote eine Investition in Form einer KG-Beteiligung auf max. 1% des Sicherungsvermögens begrenzt ist.

Die Bewertung von Risiken erfolgt anhand von branchenüblichen Methoden und Modellen. Ver­sicherungstechnische Risiken, insbesondere die mit den Leistungsversprechen verbundenen biometrischen Risiken sowie das Zinsgarantierisiko, begegnet die Pensionskasse durch eine kontinuierliche aktuarielle Überprüfung der Rechnungsgrundlagen. Durch jährliche interne wie auch vom verantwortlichen Aktuar durchgeführte Risikountersuchungen wird analysiert, ob die Risiken Langlebigkeit, Invalidität und Hinterbliebenenversorgung in den Rechnungsgrundlagen ausreichend Berücksichtigung finden und die versicherungstechnischen Rückstellungen ange­messen dotiert sind. Zur Dokumentation wird jährlich ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellt. 

Zur Bewertung von Marktrisiken werden finanzmathematische Kennzahlen (z.B. Modified Duration) und Szenarioanalysen angewendet. Kreditrisiken werden durch Ratingstufen zugeord­net und Ausfallwahrscheinlichkeiten quantifiziert. Andere Risiken werden qualitativ durch Einschät­zung von „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenhöhe“ mit Hilfe von Risikomatrixanalysen bewertet. Regelmäßige Ertragshochrechnungen und Prognoserechnungen sowie der BaFin- Stresstest werden zur Bewertung der Risikosituation der Pensionskasse verwendet.

Die Risikosteuerung erfolgt anhand des internen Risikotragfähigkeitskonzepts. Kapitalanlagebezogenen Risiken steuert die Pensionskasse durch die Einschränkung des An­lageuniversums und innerhalb der zulässigen Anlagen mit einem implementierten Limit-System entgegen. Liquiditätsrisiken werden durch Cashflow-Planungen für verschiedene Zeithorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) gesteuert. Zur Steuerung operationeller Risiken setzt die Pensi­onskasse verbindlich vorgegebene Richtlinien und Prozessabläufe einschließlich interner Kon­trollen ein.

Beschlossen durch den Vorstand: Hamburg, 23.02.2024

Vorstand

Pensionskasse der

Lotsenbrüderschaft Elbe VVaG